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Satzung des Vereins Angstfrei e.V.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 17.06.2005 in 12357 Berlin
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Angstfrei e. V.“
2. Er hat seinen Sitz in Berlin und soll im Vereinsregister eingetragen werden.
2. Er hat seinen Sitz in Berlin und soll im Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins
1. Ziele des Vereins sind sozialschwache und HIV-Betroffene oder Aids- erkrankte Kinder im Freizeitbereich zu unterstützen und zu führen durch die Förderung der Jungendhilfe und Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
2. Der Verein ereicht seine gesetzten Ziele insbesondere durch
a. Das Durchführen von Kurzreisen, vorwiegend auf Bauernhöfe, und Ausflügen für Kinder kostenfrei mit Hilfe von ehrenamtlichen Mitgliedern. Kinder sollen das bäuerliche Landleben kennen lernen. Die Arbeit mit Tieren und Pflanzen entdecken und mit den Tieren in Kontakt kommen. Der Bauernhof hat als Lernort eine große Bedeutung. Auf dem Bauernhof, in der Natur und mit Tieren, können die Kinder viel entdecken, erforschen und erlernen; alle Sinne werden dabei angesprochen. Ein weiches Fell spüren, die Wärme des Körpers, der liebevollen Umgang Mensch und Tier erleben und einen ersten Kontakt zum Tier herstellen, das sind viele tiefe Erlebnisse. Mit Diesen Erfahrungen werden die betroffenen Kinder auf das weitere Leben motiviert. Auch während des Bauernhofsaufenthalts werden die Kinder motiviert bei jeder Mahlzeit mitzuwirken. Der tägl. Kochkurs für die Hauptmahlzeit sollen die Kinder selbständig Planen und mit entsprechender Hilfestellung ausführen.
b. Gesunde Ernährung steht hier im Vordergrund. Weitere Kochkurse, unter Leitung der Kinder mit entsprechender Hilfestellung .Von ehrenamtlichen Helfern, sollen wöchentlich in geeigneten Räumen in Berlin/Umgebung stattfinden.
c. Information der Öffentlichkeit über die notwendigen Maßnahmen der Jugendpflege bzw. Kinderpflege in diesen Bereichen. Aufklärung zum Abbau von Diskriminierungen der Betroffenen
d. Betreuungen in Freizeiteinrichtungen durch ehrenamtliche Helfer um Eltern der betroffenen Kinder zu entlasten
e. Hilfen in wirtschaftlichen Notlagen der betroffenen Kinder, in denen die zuerst anzusprechenden Behörden und Hilfseinrichtungen nicht helfen können oder dürfen
f. Das Weitergeben von Informationen über andere Kinderinitiativen, sowie die Weitergabe von Informationen über andere Institutionen und Hilfsorganisationen für hilfsbedürftige, körperlich oder seelisch behinderte Kinder ohne oder mit nur einer Bezugsperson
g. Freizeitgestaltung für HIV-positive und Aidserkrankte Kinder zusammen mit nicht infizierten Kinder mit Hilfe von ehrenamtlichen Betreuern
h. Die ehrenamtlichen Mitglieder sammeln Spenden durch persönliche, telefonische oder schriftliche Werbemaßnahmen